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   OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10   

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https://dejure.org/2012,840
OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10 (https://dejure.org/2012,840)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2012 - 12 U 1265/10 (https://dejure.org/2012,840)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 12 U 1265/10 (https://dejure.org/2012,840)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 18 Abs 1 StVG, § 249 BGB, § 254 Abs 2 BGB
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei Langzeitausfall

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anspruch auf vollen Nutzungsausfall auch dann, wenn die Anmietung eines klassetieferen Mietwagens zum Langzeittarif billiger wäre

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung für einen längeren Zeitraum zwischen Unfall und Lieferung eines Neufahrzeugs

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    NA Nutzungsausfall; Schadenminderungspflicht; Anspruchsgrund

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Allein beim Geschädigten liegt das Entscheidungsrecht, ob er die Kosten für einen Leihwagen oder Nutzungsausfallentschädigung vom Haftpflicht-Versicherer verlangt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1
    Höhe des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung für einen längeren Zeitraum zwischen Unfall und Lieferung eines Neufahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verunfallter Neuwagen - welche Mietwagenansprüche hat der Geschädigte?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nutzungsausfall bei langwieriger Ersatzbeschaffung

  • rug-anwaltsblog.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung bei Verkehrsunfall

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Volle Nutzungsausfallentschädigung auch bei Langzeitausfall

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Autounfall: Wie hoch ist der Nutzungsausfall, den eine Versicherung zahlen muss?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung nur für Wiederbeschaffungszeitraum?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2014, 46
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
    Dem Kläger ist die Nutzung seines Fahrzeuges unfallbedingt entzogen worden, so dass er grundsätzlich eine Kompensation für die entgangenen Gebrauchsvorteile verlangen kann (vgl. BGHZ 40, 345; 56, 214, 215; 98, 212, 220; BGH NJW 2005, S. 277; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 249 Rdn. 40 ff.).

    Sie bildet einen Ersatz für die im Fahrzeug als Vermögenswert verkörperten Möglichkeiten für den Vermögensträger, es zur Verwirklichung seiner Lebensziele zu nutzen (vgl. BGHZ 98, 212, 215).

    Es handelt sich um einen eigenständigen Anspruch, der auf einem normativen Schadensbegriff beruht, positivrechtlich teilweise auf § 251 Abs. 1 BGB, teilweise auf § 252 BGB gestützt wird und mittlerweile gewohnheitsrechtlichen Charakter besitzt (vgl. BGHZ 98, 212, 216; OLG Naumburg, NJW 2008, S. 2511; Grüneberg, in: Palandt, BGB, § 249 Rdn. 40; Schubert, in: Bamberger/Roth, BGB, Ed. 21, § 249 Rdn. 27).

    Wenngleich die Nutzungsausfallentschädigung an die eigenwirtschaftliche Verwendungsplanung des Geschädigten und damit an subjektive Elemente wie seine individuelle Nutzungsbereitschaft und -möglichkeit anknüpft (vgl. BGHZ 98, 212), ist ihre Höhe anhand des objektiven Wertes der entgangenen Nutzung, mithin des Wertes zu bestimmen, der der Verfügbarkeit eines bestimmten Fahrzeug am Markt generell zukommt.

  • OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 243/00

    Teilschuld eines Linksabbiegers bei Unfall mit einem bei Rot den Kreuzungsbereich

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
    Hierdurch ist hinreichend belegt, dass der Kläger und seine Ehefrau das beschädigte Fahrzeug benutzt hätten (vgl. OLG Hamm NZV 2002, S. 82).

    Vielmehr ist der mögliche Umfang der Nutzung für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung ohne Bedeutung (OLG Frankfurt VersR 1992, S. 620; OLG Hamm NZV 2002, S. 82).

    ter nicht darauf beschränkt, fiktive Fahrtkosten geltend zu machen (vgl. OLG Hamm NZV 2002, S. 82).

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
    Dem Kläger ist die Nutzung seines Fahrzeuges unfallbedingt entzogen worden, so dass er grundsätzlich eine Kompensation für die entgangenen Gebrauchsvorteile verlangen kann (vgl. BGHZ 40, 345; 56, 214, 215; 98, 212, 220; BGH NJW 2005, S. 277; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 249 Rdn. 40 ff.).

    Der Senat legt zur Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO die insoweit anerkannten (vgl. BGHZ 56, 214, 217 f.; BGH NJW 2005, S. 277) Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch zugrunde.

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung sich generell unterhalb der üblichen Mietpreise halten muss, weil diese um die spezifisch die erwerbswirtschaftliche Nutzung betreffenden Faktoren zu bereinigen sind (vgl. BGH NJW 2005, S. 277).

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
    Dem Kläger ist die Nutzung seines Fahrzeuges unfallbedingt entzogen worden, so dass er grundsätzlich eine Kompensation für die entgangenen Gebrauchsvorteile verlangen kann (vgl. BGHZ 40, 345; 56, 214, 215; 98, 212, 220; BGH NJW 2005, S. 277; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 249 Rdn. 40 ff.).

    Bereits im Ausgangspunkt ist zu berücksichtigen, dass die Nutzungsausfallentschädigung keine anhand einer Differenzhypothese oder anderweitig konkret zu errechnende Vermögenseinbuße entgelten, sondern den Verlust abstrakter Gebrauchsvorteile kompensieren soll, die in der ständigen Verfügbarkeit des Fahrzeuges liegen und denen nach der Verkehrsauffassung ein eigener Vermögenswert zukommt (BGHZ 40, 345, 349 f.; 63, 397; 74, 234; 86, 133).

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
    Dem Kläger ist die Nutzung seines Fahrzeuges unfallbedingt entzogen worden, so dass er grundsätzlich eine Kompensation für die entgangenen Gebrauchsvorteile verlangen kann (vgl. BGHZ 40, 345; 56, 214, 215; 98, 212, 220; BGH NJW 2005, S. 277; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 249 Rdn. 40 ff.).

    Der Senat legt zur Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO die insoweit anerkannten (vgl. BGHZ 56, 214, 217 f.; BGH NJW 2005, S. 277) Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch zugrunde.

  • BGH, 14.06.1983 - VI ZR 213/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis; Berücksichtigung des Restwerts

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
    Da das Fahrzeug des Klägers im Unfallzeitpunkt weniger als 1.000 km zurückgelegt hatte, muss der Kläger sich keine Ersparnis hinsichtlich des Wertes seiner vorangegangenen Benutzung anrechnen lassen (BGH NJW 1983, S. 2694, 2695; OLG Oldenburg MDR 1997, S. 734; OLG Bremen VersR 1978, S. 236; Schiemann, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 251 Rdn. 40).
  • OLG Frankfurt, 06.11.1991 - 17 U 185/89

    Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Ersatzwagens

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
    Vielmehr ist der mögliche Umfang der Nutzung für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung ohne Bedeutung (OLG Frankfurt VersR 1992, S. 620; OLG Hamm NZV 2002, S. 82).
  • OLG Oldenburg, 21.05.1997 - 4 U 5/97

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Unfallschadens auf Neuwagenbasis;

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
    Da das Fahrzeug des Klägers im Unfallzeitpunkt weniger als 1.000 km zurückgelegt hatte, muss der Kläger sich keine Ersparnis hinsichtlich des Wertes seiner vorangegangenen Benutzung anrechnen lassen (BGH NJW 1983, S. 2694, 2695; OLG Oldenburg MDR 1997, S. 734; OLG Bremen VersR 1978, S. 236; Schiemann, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 251 Rdn. 40).
  • OLG Bremen, 16.02.1977 - 3 U 86/76

    Schadensregulierung bei einem Unfall durch Kauf eines Neuwagens; Berechnung und

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
    Da das Fahrzeug des Klägers im Unfallzeitpunkt weniger als 1.000 km zurückgelegt hatte, muss der Kläger sich keine Ersparnis hinsichtlich des Wertes seiner vorangegangenen Benutzung anrechnen lassen (BGH NJW 1983, S. 2694, 2695; OLG Oldenburg MDR 1997, S. 734; OLG Bremen VersR 1978, S. 236; Schiemann, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 251 Rdn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10

    Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
    Abzustellen ist nicht allein auf die Nutzungsbereitschaft und -möglichkeit durch den geschädigten Eigentümer, sondern auch durch dessen Familienangehörige oder sonstige Nutzungsberechtigte, soweit ihnen der Unfallwagen zur Verfügung gestanden hätte (BGH NJW 1974, S. 33; OLG Düsseldorf MDR 2011, S. 1169; OLG Hamm VersR 1977, S. 506; Oetker, in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 249 Rdn. 67; Schiemann, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 251 Rdn. 79 m.w.Nachw.).
  • OLG Naumburg, 13.03.2008 - 1 U 44/07

    Ersatzfähiger Vermögensschaden wegen entfallener Nutzungsmöglichkeit eines

  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für

  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

  • BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72

    Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls

  • BGH, 19.11.1974 - VI ZR 197/73

    Ersatz des Nutzungsausfalls bei Inanspruchnahme des Fahrzeugs der Ehefrau des

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge bei durch

  • OLG Köln, 29.08.2006 - 15 U 38/06

    Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach

  • OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 10 U 191/97

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Nutzungsausfall-Ersatz:

  • KG, 16.12.1996 - 12 U 268/96
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 33/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei

    bb) Hingegen bleibt nach überwiegender Auffassung und insbesondere der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher der Senat folgt, der Nutzungsentschädigungsanspruch bestehen, wenn der Geschädigte von Dritten, worunter auch Familienmitglieder fallen, unentgeltlich ein Ersatzfahrzeug erhalten hat (BGH NJW 1970, 1120, 1122 [fühlbare Einbuße auch dann, wenn statt des "kräfteschonende(n) Fahren(s) in dem leistungsstarken und bequemen (achtsitzigen) Mercedes 600" vom Arbeitgeber ein Opel Rekord mit Chauffeur gestellt wird]; 1975, 255, 256 [Ehefrau]; 2013, 1151, 1153 Rn. 23 [Vater]; OLG Celle VersR 1973, 281 [Ehefrau]; OLG Koblenz r + s 2014, 46, 47 [Verwandtenkreis]; LG Osnabrück VersR 1984, 1178 [Ls.; Sohn]; Erman/Ebert, BGB 14. Aufl. § 249 Rn. 52; Staudinger/Schiemann, BGB Neubearb.
  • OLG München, 06.12.2019 - 10 U 2554/19

    Umfang des Schadensersatzes nach einem Unfall

    Dem Kläger ist die Nutzung seines Fahrzeuges unfallbedingt entzogen worden, so dass er eine Kompensation für die entgangenen Gebrauchsvorteile verlangen kann (OLG Koblenz, Urteil vom 13. Februar 2012 - 12 U 1265/10 mit Verweis auf BGHZ 40, 345; 56, 214, 215; 98, 212, 220; BGH NJW 2005, S. 277; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 249 Rdn. 40 ff.).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2019 - 12 U 42/18

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verstoß des Geschädigten gegen die

    So wird in der Rechtsprechung bei einer Ersatzbeschaffung selbst eine Zeitspanne von rund zwei Monaten noch als im Rahmen der üblichen Länge angesehen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 13.02.2012 - 12 U 1265/10, RuS 2014, 46, juris Rn. 19; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190; König in Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht 44. Aufl. § 12 StVG Rn. 43).
  • OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Auf dieser Grundlage entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass sich ein Schädiger nicht darauf berufen kann, dass ein Dritter dem Geschädigten aufgrund interner rechtsgeschäftlicher Beziehungen unentgeltlich einen Ersatzwagen bereitstellt (BGH Urteil vom 19.11.1974, VI ZR 197/13 - Rn 12, zitiert nach juris; OLG Koblenz Urteil vom 13.2.2012, 12 U 1265/10 - Rn 13, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken Urteil vom 11.6. 2014, Az 1 U 157/13 -Rn 11, zitiert nach juris).
  • VG Arnsberg, 27.03.2013 - 2 K 2054/11

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen einen Beamten aufgrund der

    Infolge des in dieser Weise pflichtwidrigen Verhaltens kam es zu der Kollision des Dienstfahrzeugs mit dem Laternenmast, die zu einem Eigenschaden des beklagten Landes in Höhe des von diesem bezifferten Betrages (3.594,00 EUR) führte, wobei auch Ersatz für den Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung) verlangt werden konnte, vgl. dazu BGH, Urteil vom 5. Februar 2013 - VI ZR 363/11 -, juris Rn. 22, m. w. N.; OLG Koblenz, Urteil vom 13. Februar 2012- 12 U 1265/10 -, juris Rn. 11, m. w. N.; Maiwald, in Schütz/ Maiwald, a.a.O., Archiv Ordner II, Teil C Rn. 52, und es ferner entgegen der Auffassung des Klägers schadensersatzrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt statt einer freien Werkstatt repariert wurde.
  • LG Stuttgart, 20.04.2018 - 19 O 99/16

    Ersatzanspruch für Fahrzeug und Umsatzsteuer

    Der Zeitraum für die Berechnung der Nutzungsentschädigung entspricht hierbei regelmäßig dem Zeitraum, der für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist (u.a. BGH NJW 2008, 915 OLG Koblenz r+s 2014, 46).
  • LG Schweinfurt, 20.03.2023 - 23 O 846/22
    Eine solche Dauer ist auch mit Blick auf vergleichbare gerichtliche Entscheidungen nicht zu beanstanden (vgl. dazu BGH, NJW 2013, 1151 [1153] und insbes. OLG Koblenz, r+s 2014, 46 [46] oder OLG Celle, NJW 2008, 446 [447]), sondern ist Ausdruck eines überlegten Vorgehens, welches auch ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch.
  • AG Nordenham, 22.11.2022 - 3 C 186/22
    Die von ihm in Anspruch genommene Bedenk- und Prüfzeit von zwei Tagen zwischen dem Unfall und der Beauftragung des Privatsachverständigen ist noch angemessen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 13. Februar 2012 - 12 U 1265/10 -, Rn. 11, juris).
  • LG Karlsruhe, 27.08.2021 - 20 S 76/20
    wenn die konkrete wirtschaftliche Lage des Geschädigten von einer nachteiligen Veränderung nur dank solcher Leistungen eines anderen verschont geblieben ist, die nicht dem Schädiger zugutekommen sollen (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1974 - VI ZR 197/73; OLG Koblenz, Urteil vom 13.02.2012 - 12 U 1265/10).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 06.12.2019 - 1 C 360/19

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls

    So wird in der Rechtsprechung bei einer Ersatzbeschaffung selbst eine Zeitspanne von rund zwei Monaten noch als im Rahmen der üblichen Länge angesehen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 13.02.2012 - 12 U 1265/10, RuS 2014, 46, juris Rn. 19; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 44. Aufl. § 12 StVG Rn. 43).
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